BGH 13.09.2012   ·   IX ZA 1/12   ·   ZInsO 2012/2198

BGH 13.09.2012   ·   IX ZA 1/12   ·   ZInsO 2012/2198

„Es ist im Fall des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO bedeutungslos, ob die Gläubiger zur Aufbringung der Prozesskosten bereit sind. Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, PKH in denjenigen Fällen auszuschließen, in welchen hinter der Partei kraft Amtes wirtschaftlich Beteiligte stehen, welche die zur Prozessführung erforderlichen Mittel aufbringen können und denen dies auch zumutbar ist. Wenn diese zur Mitwirkung nicht bereit sind, hat der Rechtsstreit zu unterbleiben.“*