OLG Celle 24.05.2007 · 4 W 104/07 · MDR 2007/1458
„Ein Grundsatz, den Ertrag eines erfolgreich geführten Verfahrens vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse getragenen Prozesskosten zu verwenden, gibt es nach geltendem PKH-Recht nicht.“*
„Ein Grundsatz, den Ertrag eines erfolgreich geführten Verfahrens vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse getragenen Prozesskosten zu verwenden, gibt es nach geltendem PKH-Recht nicht.“*
„1. Die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von PKH setzt voraus, dass die früher bedürftige Partei auf Grund nachträglich eingetretener Umstände ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen.