BGH 30.07.2009 · Xa ARZ 167/09 · NJW-RR 2010/209
„Hat ein Gericht in einem PKH-Verfahren die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, ist es dem anderen Gericht verwehrt, die Rechtswegzuständigkeit im Rahmen der Entscheidung über das PKH-Gesuch abweichend zu beurteilen (ebenso BAG, Beschl. v. 27.10.1992, 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).“
OLG Schleswig 02.02.2009 · 1 W 15/08 · ZInsO 2010/1702
„Die fehlende Rechtswegzuständigkeit führt zur Ablehnung eines PKH-Antrages. Eine Verweisung des Rechtsstreits findet im PKH-Verfahren nicht statt.“