BGH 24.01.2008 · IX ZR 195/06 · NJW 2008/1939
„Die Einreichung eines PKH-Antrages bewirkt keine Verjährungshemmung, wenn das Gericht die Bekanntgabe an den Gegner nicht veranlasst. Beantragt der Antragsteller, unabhängig von den Erfolgsaussichten des PKH-Gesuchs dessen Bekanntgabe an die Gegenseite zu veranlassen, muss das Gericht diesem Ersuchen entsprechen.“