OLG Hamm 17.05.2005 · 21 W 28/05 · MDR 2006/173
„Zur Versagung von PKH für einen InsVw, wenn die einzuklagende Forderung die zur Abwicklung des InsVv und Befriedigung der vorschusspflichtigen Gläubiger notwendige Summe um ein Mehrfaches übersteigt.“*