BGH 02.12.2008 · XI ZR 525/07 · NJW 2009/1137
„Für die Frage, ob ein PKH-Antrag „erstmalig“ gestellt worden ist, ist nur der Zeitraum ab dem 01.01.2002 maßgeblich; ein früher gestellter Antrag ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.“
„Für die Frage, ob ein PKH-Antrag „erstmalig“ gestellt worden ist, ist nur der Zeitraum ab dem 01.01.2002 maßgeblich; ein früher gestellter Antrag ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.“