OLG Stuttgart 15.02.2012 • 7 U 197/11 • ZIP 2012/659
Einem Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden für die Beteiligung an einem Passivprozess als Streithelfer zur Abwehr denkbarer Schadenersatzansprüche einfacher Insolvenzgläubiger, nachdem er Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.“