OLG Nürnberg 09.07.2007   ·   12 W 499/07   ·   NZI 2007/591

a. d. G.: „Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, der … AG (Großgläubigerin) sei schon deshalb eine Prozesskostenvorschuss zumutbar, da durch eine Vielzahl (das LG geht von 1000 Fällen aus) gleich gelagerter Verfahren eine deutlich höhere Quote möglich wäre. Dies lässt außer Acht, dass grundsätzlich auch bei einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen in jedem Einzelfall die Frage der Zumutbarkeit der Erbringung des Kostenvorschusses zu prüfen ist, da nur so die Erfolgsaussicht und das Vollstreckungsrisiko beurteilt werden können.“