OLG Dresden 09.10.2006 · 20 WF 0739/06 · MDR 2007/277
Keine Erstreckung der PKH-Bewilligung auf das Mediationsverfahren, auch wenn dies auf Anregung des Gerichts zustande gekommen ist.
Keine Erstreckung der PKH-Bewilligung auf das Mediationsverfahren, auch wenn dies auf Anregung des Gerichts zustande gekommen ist.
„Ist PKH bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten „gerichtsnahen“ Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld).“*