BVerwG 08.02.2006 · BVerwG 8 PKH 4.05 · ZIP 2006/1542
„Beantragt der InsVw für einen von ihm zu führenden Rechtsstreit PKH, so ist grundsätzlich von einer Bedürftigkeit i. S. d. § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO auszugehen, wenn er zuvor die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn zu erwarten ist, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Verfahrenskosten genügend freie Masse vorhanden sein wird, um die Verfahrenskosten zu bestreiten.“*