BGH 10.12.2009   ·   IX ZR 206/08   ·   ZIP 2010/102

„Auf der Grundlage eines Insolvenzplans kann der InsVw nur einen bereits rechtshängigen Anfechtungsrechtsstreit fortsetzen, aber nicht einen neuen einleiten. Eine solche Befugnis kann dem InsVw nicht durch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts eingeräumt werden.“