OLG Koblenz 12.04.2010   ·   10 U 1217/08   ·   NZI 2010/686

„Wird über das Vermögen einer Partei, die PKH für eine beabsichtigte Berufung nebst Wiedereinsetzungsantrag beantragt hat, das InsVv eröffnet, kann dieser wegen §§ 80, 117 InsO grundsätzlich bis auf Weiteres keine PKH bewilligt werden, auch wenn das PKH-Verfahren durch die Insolvenzeröffnung nicht unterbrochen wird. Allerdings kommt unter Umständen ein PKH-Antrag nebst Wiedereinsetzungsantrag des InsVw gem. § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO in Betracht; hierfür ist aber jedenfalls die Jahresfrist nach § 234 III ZPO einzuhalten.“