BGH 24.09.2009   ·   IX ZR 224/06   ·   HRA 2009/6

Die Frage, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen der Anwendungsbereich der Forderungssperre in § 122 I Nr. 3 ZPO nach § 242 BGB einzuschränken ist, wenn der Mandant einen rechtsbeständigen Anspruch gegen den Prozessgegner erlangt, der den Vergütungsanspruch seines Anwalts deutlich übersteigt, ist nicht klärungsbedürftig. Eine systemkonforme Reduktion der Vorschrift in diesem Fall würde im Ergebnis zu einem gesetzlichen Erfolgshonorar führen.“*