OLG Stuttgart 30.06.2010 · 7 W 25/10 · NJW-Spezial 2010/637
„Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens gegen die PKH versagende Entscheidung ist dann entsprechend Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3335 RVG auf den Wert der Hauptsache festzusetzen, wenn sich die Beschwerde gegen die Versagung von PKH mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage richtet.“