OLG Stuttgart 30.06.2010   ·   7 W 25/10   ·   NJW-Spezial 2010/637

„Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens gegen die PKH versagende Entscheidung ist dann entsprechend Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3335 RVG auf den Wert der Hauptsache festzusetzen, wenn sich die Beschwerde gegen die Versagung von PKH mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage richtet.“