OLG Celle 25.03.2010 · 9 W 19/10 · ZIP 2010/1198
„Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn die aufzuwendenden Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum erstrebten Erfolg stehen, wobei das Verhältnis von Aufwand und wirtschaftlichen Nutzen im Erfolgsfall maßgebend ist.“*
- Witte EWiR 2010/439