AG HH Wandsbek 03.09.2001 · 716 C 153/01 · n. v.
„Die Bewilligung von PKH kommt mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht in Betracht, wenn der InsVw einen Anfechtungsstreit zu führen beabsichtigt, obwohl auf Grund der angezeigten Masseunzulänglichkeit nur eine Benachteiligung der Massegläubiger, nicht jedoch eine Benachteiligung der Insolvenzgläubiger vorliegt.“*
siehe Pape EWiR 2002/255 (kritisch/ablehnend)