OLG Naumburg 21.03.2011 · 5 W 28/11 · NZI 2011/406
„Davon abgesehen stellt sich die Frage nach der Zumutbarkeit der Kostenbeteiligung der Insolvenzgläubiger regelmäßig erst dann, wenn der InsVw vergeblich versucht hat, sie zur Übernahme der Kosten zu bewegen (KG, NZI 2000, 221 = InVo 2000, 202). Anders mag es sich nur verhalten, wenn die Bereitschaft der Insolvenzgläubiger zur Bevorschussung der Kosten von vornherein ausgeschlossen erscheint, weil sie wirtschaftlich offensichtlich ganz sinnlos ist, so dass die Anfrage des Verwalters lediglich als Einhaltung einer nutzlosen Förmlichkeit erschiene. Dies ist hier nicht ersichtlich. Der Ast. hat derartige Versuche bislang offenbar nicht unternommen, so dass ihm die erbetene PKH auch deshalb versagt werden muss.“