OVG Lüneburg 17.01.2007   ·   8 PA 178/06   ·   NJW 2007/1224

„Mit der Aufhebung des InsO-Verfahrens erledigt sich ein von einem InsVw gestellter Antrag auf Bewilligung von PKH. Der (Gemein-)Schuldner kann nur einen neuen, eigenen Bewilligungsantrag stellen.“*