OVG Lüneburg 17.01.2007 · 8 PA 178/06 · NJW 2007/1224
„Mit der Aufhebung des InsO-Verfahrens erledigt sich ein von einem InsVw gestellter Antrag auf Bewilligung von PKH. Der (Gemein-)Schuldner kann nur einen neuen, eigenen Bewilligungsantrag stellen.“*