BGH 10.02.2011   ·   IX ZB 145/09   ·   ZIP 2011/540

„Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführte Rechtsanwaltssozietät ist eine parteifähige Vereinbarung i.S. des PKH-Rechts. Die Durchsetzung von Gebührenforderungen berührt keine allgemeinen Interessen.“