OVG Berlin BRB 30.03.2010 · 11 M 16/10 · NJW 2010/3795
„Stellt eine bedürftige Partei durch einen Prozessbevollmächtigten einen Antrag auf Bewilligung von PKH, ist dieser regelmäßig so zu verstehen, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der zu bewilligenden PKH beigeordnet werden will.“*