OLG Koblenz 05.03.2013 • 6 U 134/13 • ZIP 2013/851
„1. § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt.
- Der Gegner des Antragstellers kann grundsätzlich auch dann nicht die Einsichtnahme in das bei den Gerichtsakten geführte Beiheft „Prozesskostenhilfe“ unter Berufung auf § 117 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO verlangen, wenn er zugleich Insolvenzgläubiger ist.“