OVG Berlin-BRB 26.01.2011 · 12 M 67.10 · ZIP 2011/447
„Den Insolvenzgläubigern kann die Aufbringung eines Kostenvorschusses zur Durchführung eines auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestützten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht zugemutet werden, wenn der Erfolg einer Insolvenzanfechtung von der Auswertung der noch unbekannten Informationen abhängt.“