OLG Stuttgart 15.02.2012   •   7 U 197/11   •   ZIP 2012/659

Einem Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden für die Beteiligung an einem Passivprozess als Streithelfer zur Abwehr denkbarer Schadenersatzansprüche einfacher Insolvenzgläubiger, nachdem er Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.“