OLG Stuttgart 15.02.2012 · 7 U 197/11 · ZIP 2012/659
„Einem Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden für die Beteiligung an einem Passivprozess als Streithelfer zur Abwehr denkbarer Schadenersatzansprüche einfacher Insolvenzgläubiger, nachdem Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.“