OLG Stuttgart            15.02.2012   ·   7 U 197/11  ·    ZIP 2012/659

„Einem Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden für die Beteiligung an einem Passivprozess als Streithelfer zur Abwehr denkbarer Schadenersatzansprüche einfacher Insolvenzgläubiger, nachdem Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.“