OLG Schleswig 26.03.2007   ·   5 W 8/07   ·   ZIP 2008/384

„Wirtschaftlich beteiligt i. S. § 116 Nr.1 ZPO sind auch Gläubiger solcher Forderungen, die der InsVw zwar vorläufig mangels abschließender Prüfung noch bestreitet, ohne aber aufzuzeigen, dass gegen sie durchgreifende Bedenken bestehen. Aus den Gründen: Im vorliegenden Fall hat der InsVw auf Nachfrage des LG ausdrücklich erklärt, nur die Positionen … seiner vorgelegten Tabelle der Insolvenz-gläubiger könnten wahrscheinlich nicht anerkannt werden, während die Feststellung bei den übrigen Gläubigern – soweit noch nicht erfolgt – davon abhinge, ob diese noch die erforderlichen Unterlagen einreichen würden.“