OLG Schleswig 26.03.2007   ·   5 W 8/07   ·   ZIP 2008/384

„Bei 12 i. S. § 116 ZPO anteilig zu beteiligenden Gläubigern kann sich der InsVw noch nicht darauf berufen, die Einziehung der für die Prozessführung erforderlichen Kosten sei ihm wegen der Vielzahl der Beteiligten und der hierbei auftretenden Schwierigkeiten unzumutbar.“

Literaturhinweis:

  1. auch Sterzinger, Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren, NZI 2008/526 ff.