OLG Köln 31.10.2009   ·   17 W 261/09   ·   AnwBl 2010/145

„Im Hinblick auf den in § 15 a RVG lediglich ergänzend zum bereits geltenden Recht zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen kann die Staatskasse auch in sog. Altfällen im Vergütungsfestsetzungsverfahren eine entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nicht anteilig auf die Verfahrensgebühr anrechnen, sofern der beigeordnete PKH-Anwalt keine Zahlung auf die Geschäftsgebühr erhalten hat.“*