OLG Frankfurt a.M. 20.02.2012 · 13 W 68/11 · NZI 2012/714
„1. Nach Eintritt der Massekostenarmut ist der Insolvenzverwalter nicht mehr verpflichtet, noch Ansprüche durchzusetzen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Insolvenzverwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht.“*