OLG Frankfurt 27.04.2007   ·   5 WF 68/07   ·   MDR 2007/1286

„Zwar erwachsen Entscheidungen über PKH nicht in materielle Rechtskraft, doch darf eine Partei keine neue Bescheidung verlangen, wenn sie nur denselben Sachverhalt vorträgt.“

  1. d. G.S.1286: „Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nunmehr auf einen Sachverhalt gestützt wird, über den nicht bereits entschieden wurde oder wenn etwa eine Änderung in den wirtschaftlichen Verhältnissen eingetreten ist oder Belege hierzu nachgereicht werden.“