OLG Celle 29.03.2012 · 13 W 20/12 · ZInsO 2012/738
„1. Die Gewährung von PKH zur Durchsetzung eines Anspruchs kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn dieser nicht dazu geeignet ist, eine bereits eingetretene Massekostenarmut zu beheben.
- Die Forderung, für deren Durchsetzung von dem Insolvenzverwalter PKH beantragt wird und durch die die Massekostenarmut beseitigt werden könnte, ist bei der Prüfung Voraussetzung des § 207 Abs. 1 InsO zu berücksichtigen.
- Bei der Feststellung der Insolvenzmasse im Rahmen von § 207 Abs. 1 InsO sind Forderungen lediglich mit dem mutmaßlichen Realisationswert anzusetzen.“*