OLG Celle 22.12.2009·   13 W 94/09   ·   NZI 2010/688

„Die Forderung, für deren Durchsetzung PKH beantragt wird und durch die die Massekostenarmut beseitigt werden könnte, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 207 I InsO im Zeitpunkt des PKH-Antrages zu berücksichtigen, wenn für ihre erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung eine gem. § 114 ZPO hinreichende Aussicht besteht.“