BVerfG 11.03.2010   ·   1 BvR 290/10 u. a.   ·   NJW 2010/2567

„Es ist mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gem. Art 2 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar, wenn das Berufungsgericht (LAG) die Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist mit der Begründung ablehnt, der Berufungskläger habe die Berufung unabhängig von der Bewilligung von PKH eingelegt, obwohl dessen Bevollmächtigter in der Berufungsschrift eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, sein weiteres Tätigwerden in dem Berufungsverfahren und insbesondere die Fertigung der Berufungsbegründung von der Bewilligung von PKH abhängig zu machen.“*