BGH 30.11.2006   ·   III ZB 22/06   ·   MDR 2007/462

„Eine Partei, die sich für bedürftig halten darf, wahrt die Frist des § 13 Abs. 1 S. 2 auch durch einen vollständigen PKH-Antrag, wenn die Klag e unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten Entscheidung  über den PKH-Antrag zugestellt wird.“*