BGH 30.11.2006 · III ZB 22/06 · MDR 2007/462
„Eine Partei, die sich für bedürftig halten darf, wahrt die Frist des § 13 Abs. 1 S. 2 auch durch einen vollständigen PKH-Antrag, wenn die Klag e unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten Entscheidung über den PKH-Antrag zugestellt wird.“*