BGH 15.02.2007   ·   I ZB 73/06   ·   MDR 2007/851

„Die Bewilligung von PKH an den Verwalter in einem InsVv über der Vermögen der juristischen Person setzt nicht voraus, dass die Unterlassung der Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen i.S.v. § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO zu widerlaufen würde.“*

Anm.: Es ist schon auffällig, wie oft der BGH sich mit dieser Fragestellung, an sich längst entschieden, beschäftigen muss und auch tatsächlich befasst.