BGH 07.12.2006   ·   V ZB 93/06   ·   NJW-RR 2007/629

Die Verfahrensunterbrechung nach § 240 S. 1 ZPO tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht keinen InsVw bestellt, sondern die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet.“*