BGH 04.12.2012 • II ZA 3/12 • NZI 2013/82
„Insolvenzgläubigern, die im Falle erfolgreicher Prozessführung etwa das 20-fache des vorgeschossenen Betrages erhalten würden, ist die Leistung eines Prozesskostenvorschusses im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zuzumuten.“*