BGH 04.12.2012   •   II ZA 3/12   •   NZI 2013/82

„Insolvenzgläubigern, die im Falle erfolgreicher Prozessführung etwa das 20-fache des vorgeschossenen Betrages erhalten würden, ist die Leistung eines Prozesskostenvorschusses im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zuzumuten.“*