BGH 04.05.2006 · IX ZA 26/04 · NJW 2006/3150
„1. Die Eröffnung des InsVv über das Vermögen des Antragstellers unterbricht nicht gem. § 240 ZPO ein von ihm angestrengtes PKH-Verfahren.“
„2. Die Bestellung eines vorläufigen InsVw führt nicht zu einer Verfahrensunterbrechung gem. § 240 ZPO.“*