BGH 04.05.2006   ·   IX ZA 26/04   ·   NJW 2006/3150

„1. Die Eröffnung des InsVv über das Vermögen des Antragstellers unterbricht nicht gem. § 240 ZPO ein von ihm angestrengtes PKH-Verfahren.

  1. Die Bestellung eines vorläufigen InsVw führt nicht zu einer Verfahrensunterbrechung gem. § 240 ZPO.“*