OLG Zweibrücken 15.11.2004 · 4 W 155/04 · ZInsO 2005/444
„Hat der Beklagte zur Verteidigung gegen die Klage PKH beantragt, so wird das PKH-Verfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über sein Vermögen das InsVv eröffnet wird.“
„Hat der Beklagte zur Verteidigung gegen die Klage PKH beantragt, so wird das PKH-Verfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über sein Vermögen das InsVv eröffnet wird.“